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    Höngger Rebbau einst und heute

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Einführung

Höngger Rebbau einst und heute

Es ist da ein ungemein starker Weinwachs. Die Einwohner, die sehr wenig Felder haben, beschäftigen sich das ganze Jahr mit dem Rebbau; von der Limmat an bis hoch in den Berg hinauf siehet man nichts als Weinberge, und mitten in denselben sehr viele den Bürgeren von Zürich zustehende schöne Landgüter. Der Wein von diesem Ort hat unter den weissen Weinen des Cantons fast den Vorzug vor allen. Je länger er in dem Fass gelegen, desto annehmlicher und geistreicher ist er.

A. Werdmüller, Memorabilia Tigurina, 1.Teil, Zürich 1780 ( „Höngg“)

Wenn von Höngger Wein die Rede ist, denkt man sofort an den wunderschönen Rebhang am Chillesteig unterhalb der reformierten Kirche Höngg. Als Hönggs grösste und prominenteste Reblage (über 3.2. ha) dominiert er das Panorama vom Limmattal aus. Weniger bekannte Reblagen befinden sich an der Klingen oberhalb der Winzerstrasse (0.5 ha), im Eggbühl und Frankental (total 3 ha), im Riedhof (1.3 ha) und unterhalb des Restaurants „Waid“ (0.05 ha). 2008 kam der bislang kleinste und jüngste Höngger Rebhang (0.03 ha) hinter dem Höngger Ortsmuseum hinzu.

Rechtsverhältnisse in Höngg während des Mittelalters

Das Dorf Höngg entstand vermutlich etwa zwischen 500 und 700. Bis ca. 1300 sind seine Rechtsverhältnisse nur bruchstückhaft in Urkunden belegt. Eine zu Beginn anzunehmende führende Familie („Dorf-Häuptlinge“) nahm offenbar später den Schutz und die Hoheit einer Familie von Grossgrundbesitzern an, von welchen z.B. in Urkunden von 858 „Landolt“ und 870 „Landeloh“ erwähnt wurden. Spätestens 1264 besassen die Freiherren von Regensberg, wohnhaft in der Altburg beim Katzensee, vermutlich viele Rechte in Höngg, später die Ritter von Humlikon und von Seen. Ab 1350 wurde der Besitz nach und nach verkauft. Er dürfte wohl etwa die Hälfte des Dorfes umfasst haben.

Das höhere Gericht („Vogtei“) lag von 1365 bis 1384 in der Hand des Klosters Wettingen, dann bei der Stadt Zürich (Obervogtei bis 1798). Die niedere Gerichtsbarkeit stand seit mindestens 1338 (erste Aufzeichnung der „Offnung“ = Gemeinde-Ordnung) dem Grossmünster-Stift zu, später nach 1665 ebenfalls der Stadt Zürich.

Grundeigentum hatten in Höngg neben verschiedenen Klöstern bis 1336/1365 die adeligen „Dorf-Herren“, seit etwa 1300 ferner immer mehr Bürger der Stadt Zürich. Zürcher Stadtbürger erwarben dabei meist Parzellen von Reben, teilweise zusammen mit Häusern, die im 17./18. Jahrhundert als Landsitze genutzt wurden. Möglicherweise gab es in Höngg auch von Anfang an einzelne freie Bauern ohne einen Grundherrn über sich. Höngger Bürger besassen 1800 gemäss der damals erstmalig erstellten Tabelle allen Grundeigentums 101 von 168 Häusern im Dorf und rund 600 von insgesamt ca. 1100 Jucharten Reben, Wiesen und Acker.

Die Gemeinde Höngg („Dorflüt“) hatte seit mindestens 1338 gewisse Kompetenzen, ein europaweit sehr früher Beleg für Ansätze von Demokratie. Sie besass 1800 mit 343 von 589 Jucharten mehr als die Hälfte des Waldes. Der Rest verteilte sich mit 206 Jucharten auf Höngger Bürger und mit 40 Jucharten auf auswärtige Eigentümer.

 


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